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Stethoskop

Porträt GST

Der Verband der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte

Die GST setzt sich für das Tierwohl, die Gesundheit von Tier und Mensch und die Sicherheit der Lebensmittel ein. Als Dachverband vertritt sie die Interessen von rund 3500 Tierärztinnen und Tierärzten aus allen Berufsfeldern der Veterinärmedizin.

Als Stimme der Tierärztinnen und Tierärzte in der Schweiz bringt sich die GST im politischen Entscheidungsprozess ein. Sie unterstützt eine nachhaltige Gesundheitspolitik in Einklang mit Mensch, Tier und Umwelt und einen gezielten und verantwortungsbewussten Einsatz von Tierarzneimitteln. Im Interesse der Tierärztinnen und Tierärzte engagiert sich die GST für gute Rahmenbedingungen für den Beruf und eine hohe Qualität der Weiterbildung.

Bei allen Themen arbeitet die GST eng mit ihren Sektionen, dem Bund und den Kantonen, der Vetsuisse-Fakultät und weiteren wichtigen Partnern und Meinungsbildnern zusammen.

Die GST wurde 1813 gegründet und ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, 1907).

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Geschichte der GST

Im Jahr 1813 herrschte Krieg in Europa. Die grossen Heere führten nebst Pferden auch Schlachttiere mit sich. Seuchen wie beispielsweise Rotz, Rinderpest, Lungenseuche und Maul- und Klauenseuche wurden verschleppt. Die Kenntnisse in der Tierheilkunde waren auf einem tiefen Stand, weil die meisten Tierärzte nach der Lehre bei einem älteren Tierarzt keine weitere Ausbildung erhalten hatten. Nur wenige hatten bereits an einer Tierarzneischule studiert. Der Wandel von der empirischen Tierheilkunde zur Veterinärmedizin hatte 1762 mit der Gründung der École vétérinaire Royale in Lyon begonnen. 1813 bestanden in Europa schon über 20 Tierarzneischulen, so auch in Bern seit 1806. Die Tierarzneischule in Zürich wurde 1820 eröffnet. Wo die nötigen staatlichen Strukturen zur Seuchenbekämpfung vorhanden waren, gelang es dank der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Tierarzneischulen, Seuchenherde zu tilgen. Es fehlte jedoch an der Seuchenbekämpfung auf nationaler Ebene.

Der Zuger Arzt Dr. Karl Stadlin erkannte die Bedeutung einer nationalen Zusammenarbeit in der Seuchenbekämpfung und entschloss sich zum Handeln. Er beriet sich mit den Tierärzten Joseph Martin Meyer aus Bünzen (Aargau) und Karl Peter Suter aus Hünenberg (Zug) und  lädt eine unbekannte Zahl an  Tierärzten auf den 6. Oktober 1813 zu einer Versammlung in das Zollhaus an der Reussbrücke in Hünenberg im Kanton Zug ein. Sein Aufruf hatte Erfolg. 25 Tierärzte, ein Arzt und ein Landwirt aus den Kantonen Zürich, Luzern, Zug, Sankt Gallen und Aargau waren anwesend und gründeten die «Gesellschaft schweiz. Thierärzte». Es wurden vorerst fünf kantonale Sektionen eingesetzt.

Für die Wissensvermittlung und die Förderung der Kollegialität wurden jährlich Versammlungen mit Vorträgen und Diskussionen durchgeführt. Die Mitglieder hatten ihre Beobachtungen schriftlich festzuhalten und zugänglich zu machen. Die Arbeiten berichten hauptsächlich über die Seuchenbekämpfung, dann folgen Fragen der inneren Medizin. Meistens handeln sie vom Pferd oder Rind, gelegentlich von Schwein, Schaf, Ziege und Hund. Bis zum Jahr 1872 nahm die GST faktisch die Funktion einer nationalen Veterinärbehörde wahr. Ihrem Einfluss ist es zu verdanken, dass das staatliche Veterinärwesen beim Bund ab 1872 wahrgenommen und in den Kantonen gestärkt worden ist.

1816 wurde das «Archiv für Thierheilkunde » (später und bis heute: Schweizer Archiv für Tierheilkunde SAT) gegründet, um Berichte und preisgekrönte Arbeiten zu veröffentlichen. Gleichzeitig diente es als Publikationsorgan der GST und faktisch als Mitteilungsblatt der «Staatsthierarzneikunde». Die Statuten der GST wurden wiederholt geändert und erhielten 1851 eine Fassung, deren Zweckbestimmung sinngemäss bis heute ihre Gültigkeit behielt.

Rudolf Zangger wurde 1849 zum Redaktor des Schweizer Archivs für Tierheilkunde und 1853 zum Präsident der GST gewählt. 1856 wurde er Direktor der Tierarzneischule in Zürich, 1866 Nationalrat, 1869 Oberst und Eidgenössischer Oberpferdarzt, 1872 Eidgenössischer Seuchenkommissär. Zeitweilig übte er alle Funktionen gleichzeitig aus. 1875 wurde er Ständerat.

Die Verdienste von Zangger für die Veterinärmedizin in der Schweiz sind ausserordentlich gross, namentlich als Lehrer an der Tierarzneischule. Seinem politischen Wirken sind das erste schweizerische Tierseuchengesetz von 1872 und die einheitliche fachtechnische Ausbildung der Pferdärzte der Armee zu verdanken.

Die Qualität der Ausbildung der künftigen Tierärzte war der GST immer ein zentrales Anliegen. Sie forderte als Aufnahmebedingung an die Tierarzneischulen eine Maturitätsprüfung und unterstützte die Schulen in Bern und Zürich erfolgreich im Bestreben, Teil der örtlichen Universitäten zu werden; die Berner Schule wurde 1900 als veterinärmedizinische Fakultät Teil der Universität, die Zürcher Schule wurde 1902 zur Fakultät erhoben. In verschiedenen Eingaben an den Bundesrat stellte die GST konkrete Anträge für eine verbesserte Tierseuchen- und eine neue Lebensmittel- Gesetzgebung. Mit dem Lebensmittelgesetz vom 8. Dezember 1905, der Schaffung des Eidgenössischen Veterinäramtes im Jahr 1914 und mit dem Bundesgesetz vom 13. Juni 1917 betreffend die Bekämpfung von Tierseuchen waren die zentralen Anliegen der Tierärzteschaft erfüllt.

Die Tuberkulose und der Rinderabortus Bang beeinträchtigten die Volksgesundheit schwerwiegend und verursachten der Landwirtschaft grosse Schäden. Die Bangsche Krankheit erwies sich zudem als Berufskrankheit vieler Tierärzte. Schon früh wurde die Bedeutung der Eutergesundheit, der Milchhygiene und der Fleischschau für das Erkennen und die Bekämpfung beider Seuchen erkannt. Die tierärztlichen Anliegen wurden im Parlament nachdrücklich vertreten. Dass die Schweiz bereits 1959 als frei von Rindertuberkulose und 1963 als frei vom Rinderabortus Bang erklärt werden konnte, war das Ergebnis einer gewaltigen Anstrengung aller amtlichen und praktizierenden Tierärzte.

Im Jahr 1932 zählte die GST 642 Mitglieder, das waren fast 90 Prozent aller Schweizer Tierärzte. Die hohe Mitgliederzahl bedingte bereits 1929 die Errichtung einer Geschäftsstelle. Diese war auch für die Stellenvermittlung zuständig. 1931 wurde erstmals eine Standesordnung erlassen, welche die Berufstätigkeit und das Verhältnis der Tierärzte untereinander regelte.

Die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe verringerte sich kontinuierlich und die Zahl der Nutztiere pro Betrieb stieg an. Die Pferde wurden weniger als Arbeitstiere, sondern zunehmend im Sport und in der Freizeit eingesetzt. Der Anteil der Bevölkerung, die in städtischer Umgebung wohnte, nahm zu und damit auch die Zahl der Heimtiere. Viele neue Arbeitsplätze entstanden in der Kleintiermedizin, die Nachfrage nach tierärztlichem Wissen nahm auch in der Forschung und in der Lehre, in der Industrie und in den Amtsfunktionen (Seuchenbekämpfung, Lebensmittelhygiene, Tierschutz) zu.

Die Zahl der Studierenden der Veterinärmedizin stieg solange an, bis wegen des Numerus clausus eine obere Begrenzung erreicht wurde, was in den letzten zehn Jahren im Mittel 110 eidgenössische Diplome ergab. Erstmals wurde 1938 eine Frau diplomiert, bis 1950 waren es erst sechs Frauen. Der Anteil der eidgenössisch diplomierten Tierärztinnen stieg dann von 16 Prozent (1961 – 1970) auf 79 Prozent (2001 – 2010). Dementsprechend wurde 2004 der Name der Gesellschaft angepasst: Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST). Heute sind rund 90% aller Studierenden der Veterinärmedizin weiblich.

Dank einer grundlegenden Statutenänderung, die 1961 in Kraft trat, war die GST der zunehmenden Zahl der Mitglieder und dem breiteren Spektrum der Ansprüche gewachsen. Sie setzte eine Delegiertenversammlung mit proportionaler Vertretung der Sektionen als Entscheidungsgremium ein und errichtete eine permanente Geschäftsstelle. Mit der zunehmenden Spezialisierung und den neuen Wirkungsfeldern entstanden 14 neue Fachsektionen, als erste 1970 die Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin.

In allen Fassungen der Statuten und Standesordnungen steht die Verpflichtung zu einem berufsethischen Verhalten im Vordergrund.  1992 beschloss die Delegiertenversammlung, zusätzlich ethische Grundsätze für die tierärztlichen Tätigkeiten aufzustellen. Den Vollzug der Standesordnung leitet ein Standesrat und in gestörten Kundenbeziehungen vermitteln Ombudsleute.

Die GST und ihre Sektionen engagieren sich bis heute für eine hohe Qualität in der Tiermedizin.  Eine neue Dimension brachte die Einführung des Spezialtierarzt-Titels FVH im Jahr 1974. Eine Bildungskommission wacht über die Einhaltung des wissenschaftlichen Standards.

 

Am dreitägigen Jubiläumskongress vom 5. bis 7. Juni 2013 in Bern gratulierte Gastredner Bundesrat Alain Berset der GST zum 200-jährigen Bestehen und dankte der Tierärzteschaft für ihren Einsatz für die Tiergesundheit.

Der Beruf Tierarzt/Tierärztin ist auch heute noch im Wandel: Der Druck auf die Tierärzteschaft nimmt in verschiedenen Bereichen zu. Die Nutztierpraxen werden stark von den veränderten Rahmenbedingungen der Landwirtschaft beeinflusst; der Kostendruck in der Landwirtschaft wirkt sich direkt auf die Verdienstmöglichkeiten der Nutztierärzte aus. Die Wirtschaftlichkeit der Tiere steht im Vordergrund. In der Kleintiermedizin und bei den Pferden wird der medizinische Fortschritt voll ausgeschöpft und die Erwartungen der Besitzer an den behandelnden Tierarzt sind enorm hoch. Zudem werden sämtliche Tätigkeiten von politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst.

Auch die Tierärzteschaft selber verändert sich zunehmend und stellt den Verband vor neue Herausforderungen: Junge Tierärztinnen und Tierärzte sind vermehrt in Teilzeitstellen tätig. Die Work-Life-Balance hat einen hohen Stellenwert und der Beruf muss mit der Familienplanung kombinierbar sein. «Einzelkämpfer», die oft 365 Tage im Jahr arbeiteten sind seltener geworden.

Der Verband muss vorausschauend handeln und dem sich auf die Herausforderungen der heutigen Zeit ausrichten.