«Erste Schritte im Berufsleben – so startest du als Tierärztin/Tierarzt durch.»
Berufseinstieg
Tipps für den Einstieg ins Berufsleben
Das Staatsexamen ist geschafft - herzlichen Glückwunsch! Nun folgt die nächste Herausforderung: Der Berufseinstieg. Damit du als Tierärztin/Tierarzt durchstarten kannst, haben wir für dich die wichtigsten Tipps zusammengefasst.
Die Stellensuche
Dir stehen viele Wege offen – Einstieg in die Praxis, eine Karriere in der Forschung oder in der Industrie oder eine amtliche Funktion. Egal wohin der Weg dich führt – vor der Stellensuche solltest du dir folgende Fragen stellen:
- Möchtest du mit Tieren und Tierhaltenden in Kontakt sein oder interessierst du dich eher für Forschungstätigkeiten oder Projektarbeiten?
- Bist du bereit Nacht- und Wochenenddienste zu übernehmen oder bevorzugst du fixe Arbeitszeiten?
- Was sind für dich zwingende Bedingungen und wo kannst du Kompromisse eingehen (Lohn, Arbeitsort, Tätigkeitsbereich)?
- Bevorzugst du kleine Unternehmen mit familiärer Stimmung oder fühlst du dich in einem grösseren Betrieb wohler?
- Bist du Einzelkämpfer/in oder arbeitest du lieber im Team? Wie soll dein berufliches Umfeld organisiert sein?
- Welche Karriereschritte strebst du an?
Je genauer du weisst, in welche Richtung du gehen möchtest und welche Bedingungen dir wichtig sind, desto gezielter kannst du deine Stellensuche gestalten.
- Die meisten Stellen für Tierärztinnen und Tierärzte in der Schweiz sind im Stellenportal der GST ausgeschrieben.
- Stellen beim Bund findest du im Stellenportal des Bundes
- Stellen in der Industrie sind eher über Jobportale wie jobs.ch oder jobscout24.ch zu finden.
- Möchtest du an der Universität bleiben? Erkundige dich direkt bei der Vetsuisse-Fakultät über offene Stellen.
Wichtig: Gerade in der Branche der Veterinärmedizin ist ein gutes Netzwerk von Vorteil: Knüpfe Kontakte und nutze diese!
Neben dem persönlichen Netzwerk können auch die Social Media Kanäle bei der Stellensuche helfen. Einerseits dienen sie der Kontaktpflege, andererseits kannst du dich über die Kanäle auch selber «vermarkten». Während Facebook und Instagram eher dem privaten Austausch dienen, kannst du geschäftliche Kontakte beispielsweise über xing.com oder linkedin.com pflegen. Im Umgang mit Social Media solltest du folgendes beachten:
- Der erste Eindruck zählt! Dein(e) Profil(e) solltest du immer aktuell halten. Wähle ein ansprechendes Profilbild und stelle sicher, dass man dich erreichen kann (neutrale Mail-Adresse: m.muster@bluewin.ch).
- Achte auf die Privatsphäreneinstellungen! Das Internet vergisst nicht. Deine zukünftigen Arbeitgeber/innen könnten auf sensible Daten stossen (negative Äusserungen zu Arbeitgeber, Partyfotos etc.). Bestimme bewusst, was du offenlegen oder verbergen willst: Wer hat Zugang zu deinem Profil? Wer kann welche Inhalte sehen?
- Trete Foren oder Fachgruppen bei und knüpfe so über Social Media neue Kontakte.
Folgende Unterlagen gehören in dein Bewerbungsdossier:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Diplome
- Evtl. vorhandene Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbestätigungen
- Referenzen
Achte darauf, dass dein Dossier übersichtlich und ansprechend gestaltet ist. Fehler sind unbedingt zu vermeiden.
Bewerbungen werden heutzutage meist per E-Mail übermittelt. Dabei ist folgendes wichtig:
- Nutze für deine Bewerbung eine seriös wirkende E-Mailadresse (m.muster@bluewin.ch und nicht lachenderhans_87@bluewin.ch).
- Formuliere eine aussagekräftige Betreffzeile
- Wähle sinnvolle Dateinamen (Lebenslauf_M_Muster.pdf) und erstelle wenn möglich eine pdf-Datei.
- Die Grösse aller Dateien zusammen sollte 8 MB nicht überschreiten.
Gerade in der Industrie oder beim Bund und Kanton müssen Bewerbungen oft über ein Online-Tool hochgeladen werden. Beachte allfällige Informationen dazu in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Im Bewerbungsschreiben erläuterst du, weshalb du dich für die offene Stelle interessierst. Halte das Anschreiben möglichst kurz (eine A4 Seite) und vermeide Floskeln oder Standardsätze aus dem Internet. Richte dein Schreiben an die im Inserat angegebene Kontaktperson und vergiss nicht, deine Kontaktangaben (inkl. Telefonnummer) anzugeben.
Beantworte in deinem Schreiben folgende Fragen:
- Wieso bewerbe ich mich auf die ausgeschriebene Stelle?
- Warum möchte ich gerade in diesem Betrieb oder in dieser Praxis arbeiten?
- Warum eigne ich mich für die Stelle, was zeichnet mich aus?
Verschiedene Webseiten stellen Beispiele für Bewerbungsschreiben zur Verfügung - zum Beispiel jobscout24.ch.
Der Lebenslauf ist deine Visitenkarte und enthält eine lückenlose Auflistung deiner schulischen und beruflichen Laufbahn. Gestalte deinen Lebenslauf übersichtlich - dein künftiger Arbeitgeber möchte auf einen Blick alle wichtigen Erfahrungen und Qualifikationen erkennen.
Folgendes solltest du beachten:
- Gestalte den Lebenslauf in tabellarischer Form. Beginne mit den persönlichen Angaben. Danach folgen berufliche Erfahrungen, allfällige Fort- oder Weiterbildungen sowie die Schulbildung (jeweils das aktuellste zuoberst).
- Erwähne auch freiwillige Einsätze und Engagements, die im weitesten Sinne mit dem Beruf zu tun haben.
- Verwende ein professionelles Foto; idealerweise ein Porträt. Trage nicht zu viel Schmuck oder Make-up und kleide dich eher dezent. Lasse das Foto idealerweise bei einem Fotografen machen. Wenn du das Foto lieber selber schiessen möchtest, achte auf gutes Licht und einen ruhigen Hintergrund.
- Referenzen kannst du am Ende des Lebenslaufs aufführen.
Beispiele für einen Lebenslauf findest du unter jobs.ch.
Mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch ist die erste Hürde geschafft. Jetzt ist es wichtig, dass du im persönlichen Gespräch überzeugst.
Bereite dich auf das Gespräch vor:
- Informiere dich über den Betrieb oder die Praxis.
- Lese das Stelleninserat nochmals genau durch.
- Informiere dich über häufig gestellte Fragen an Bewerbungsgesprächen und bereite dich entsprechend vor.
- Überlege dir, welche Anforderungen du an eine Arbeitsstelle hast - was sind für dich zwingende Kriterien und wo kannst du Kompromisse eingehen.
- Notiere dir Fragen rund um die künftige Arbeitsstelle (Tätigkeiten, Organisation, Team, Arbeitszeiten etc.)
GST-Mitglieder finden im Mitgliederbereich myGST zusätzliche Informationen wie beispielsweise Musterarbeitsverträge, Lohnrichtlinien und Infos rund um das Thema Arbeitsrecht.
Auch für das Bewerbungsgespräch gilt: Der erste Eindruck zählt.
- Erscheine pünktlich! Rechne genügend Zeit für die Anreise ein und kalkuliere auch allfällige Staus oder Verspätungen des ÖV mit ein. Falls doch etwas schiefgeht: speichere dir die Telefonnummer des Betriebs in dein Handy, damit du nötigenfalls rechtzeitig Bescheid geben können.
- Kleide dich angemessen.
- Trete bestimmt auf - begrüsse dein Gegenüber mit Namen und einem freundlichen Lächeln.
- Bleibe während dem Gespräch authentisch. Zeige dich interessiert und offen und frage nach, wenn etwas nicht klar ist.
- Betone deine Stärken - aber stehe auch zu möglichen Schwächen. Niemand ist perfekt.
- Notiere dir die wichtigsten Punkte und erkundige dich über das weitere Vorgehen.
Bleib am Ball!
- Melde dich nach ein, zwei Tagen bei der Ansprechperson um nochmals dein Interesse zu zeigen.
- Falls du bis zum vereinbarten Termin noch keine Rückmeldung erhalten hast, rufe an und frage nach.
- Hat sich herausgestellt, dass die Stelle doch nichts für dich ist? Dann informiere deine Ansprechperson, dass du deine Bewerbung zurückziehst.
- Erhätlst du eine Absage? Frage, was du künftig noch verbessern könntest und bedanke dich für das Gespräch.
Anstellung – worauf du achten solltest
Du hast die Zusage für deine künftige Arbeitsstelle erhalten – nun geht es um die Vertragsunterzeichnung. Es lohnt sich, den Arbeitsvertrag vor dem Unterschreiben genau anzuschauen und Unklarheiten anzusprechen.
Arbeitsverträge können auch mündlich gültig abgeschlossen werden. Wir empfehlen dir allerdings, Verträge ganz allgemein immer schriftlich abzuschliessen. Der Vertrag lässt sich durch die Parteien immer wieder konsultieren und schafft Rechtssicherheit. Ausserdem hat ein schriftlicher Vertrag im Streitfall eine wichtige Beweisfunktion.
In einen Arbeitsvertrag sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Vertragsparteien (Name, Adresse etc.)
- Arbeitsort
- Vertragsbeginn
- Allfällige Befristung
- Beginn und Dauer der Probezeit
- Lohn
- Kündigungsfristen und –modalitäten
- Funktionsbeschreibung
- Arbeitszeit und Arbeitspensum
- Ferienanspruch
Vielfach wird das konkrete Arbeitsverhältnis im Personalreglement weiter ausgeführt. Diesfalls sollte im Arbeitsvertrag ein entsprechender Verweis enthalten sein. Lese auch das Personalreglement genau durch und lasse dir Unklarheiten erklären, bevor du den Arbeitsvertrag unterzeichnest.
Für Tierärztinnen und Tierärzte gibt es grundsätzlich keine Lohnvorgaben. Die Lohnhöhe und weitere Lohnbestandteile sind reine Verhandlungssache. Es ist empfehlenswert, sich vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags oder noch vor dem ersten Bewerbungsgespräch Gedanken über die eigenen Lohnvorstellungen zu machen.
GST-Mitglieder finden im Mitgliederbereich MyGST die aktuellen Lohnempfehlungen. Diese dienen als Anhaltspunkt und können bei der Lohnverhandlung helfen. Nicht-Mitglieder empfehlen wir das Salarium.
Du solltest bereits im Rahmen des Anstellungsgespräches oder spätestens vor Unterzeichnung des Vertrags mit dem Arbeitgeber besprechen, ob und wenn ja in welchem Umfang du Notfalldienst leisten musst. Auch eine klare Überstundenregelung ist empfehlenswert. Der Arbeitgeber kann dich zur Leistung von Überstunden auch ohne vertragliche Abrede verpflichten, wenn dies betrieblich notwendig und für dich zumutbar ist. Achte bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses darauf, dass eine vollständige und saubere Arbeitszeiterfassung gewährleistet ist. In der Regel wird die Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer selbst erfasst, sei es mit einer Stempelkarte oder durch schriftliche Erfassung (z. B. in einer Excel-Tabelle).
Angestellte haben in gewissen Fällen Anrecht auf bezahlte freie Stunden oder Tage. Da die Details im OR nicht geregelt sind, sollte dies im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Weitere Informationen findest du beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:
Die Kündigungsfrist sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, gelten die Fristen gemäss Obligationenrecht (OR).
Befristete Arbeitsverträge enden beim festgesetzten Enddatum. Eine Kündigung vor dem Ende der festgesetzten Vertragsdauer ist im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht möglich, es sei denn, dass ein früherer Ausstieg im Vertrag vorgesehen ist oder wichtige Gründe vorliegen.
Ein Kündigungsschutz von Seiten des Arbeitgebenden besteht für die Zeit des Militärdienstes, des Zivildienstes oder des Zivilschutzes, bei Krankheit, Unfall und bei Schwangerschaft. Arbeitnehmende können auch während dieser Zeiten die Kündigung einreichen.
Nähere Informationen rund um das Thema Kündigung findest du beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.
Mentoring
Du stehst kurz vor dem Einstieg ins Berufsleben oder steckst bereits mittendrin? Bestimmt hast du viele Fragen, die dich beschäftigen - sei es in Bezug auf den Karriereweg oder auch zu Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Möchtest du dabei von der Erfahrung einer älteren Kollegin oder einem älteren Kollegen profitieren, steht dir das GST-Mentoring-Programm zur Verfügung. Dieses richtet sich in erster Linie an junge Tierärztinnen und Tierärzte, die eine Laufbahn ausserhalb der Universität verfolgen möchten. Für Personen, die eine universitäre Karriere anstreben, bestehen entsprechende Mentoring-Angebote an der Vetsuisse-Fakultät:
Studienabgänger/innen in den ersten 1-2 Berufsjahren sowie Masterstudent/innen, welche eine Laufbahn ausserhalb der Universität anstreben.
- Berufseinstieg verbessern, Unsicherheiten beseitigen
- Begleitung ausserhalb der Arbeitsstelle
- Fachliche (z.B. Spezialisierung in einem Fachgebiet wie Kleintiere, Labor etc.) und/oder nicht-fachliche Unterstützung (z.B. Vereinbarkeit Familie und Beruf, Selbstständigkeit) bei der Karriereplanung
- Austausch mit erfahrenen Tierärztinnen und Tierärzten
- Netzwerkaufbau ermöglichen
Vorgesehen sind mindestens zwei physische Treffen sowie ein Online-Treffen zwischen Mentee und Mentor/in, weitere Treffen sind zwischen den einzelnen Teams zu vereinbaren. Die Themen sind individuell festzulegen und können den Mentorinnen und Mentoren vorgängig zur Vorbereitung geschickt werden.
Das Programm dauert offiziell rund ein Jahr.
- Berufliches Netzwerk aufbauen
- Softskills vertiefen
- Mehr Selbstvertrauen bei der Planung der beruflichen Laufbahn
- Teilnahmezertifikat
Ausschreibung GST-Mentoring-Programm 2025/2026 (PDF)
Für die Anmeldung ist eine GST-Mitgliedschaft zwingend. Mentees werden gebeten, ein kurzes Motivationsschreiben (maximal eine A4-Seite) mitzuschicken.
Die Anmeldung ist zu richten an:
Sarah Prasse, Telefon: 031 533 90 49, E-Mail: sarah.prasse@ gstsvs.ch
Mentorinnen und Mentoren sollten mindestens seit fünf Jahren im Berufsleben sein und Lust haben, eine junge Tierärztin oder einen jungen Tierarzt bei den ersten Schritten in der Praxis zu begleiten. Interessierte Mentorinnen und Mentoren können sich melden bei: sarah.prasse@. gstsvs.ch
Mentorinnen und Mentoren erhalten Spesenentschädigung für physische Treffen (ÖV-Tickets)
Berufliche und private Vorsorge
Nach dem Studium bereits an das Pensionsalter denken? Nebst dem eigentlichen Berufseinstieg gilt es sich Gedanken zur beruflichen und privaten Vorsorge zu machen.
Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf dem so genannten Drei-Säulen-Prinzip: Die AHV und die Invalidenversicherung IV bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen EL die erste Säule. Die obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die zweite Säule, und die freiwillige Selbstvorsorge stellt die dritte Säule dar.
Die erste Säule der Vorsorge dient der Existenzsicherung. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV sowie die Invalidenversicherung IV bilden den bedeutendsten Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Die Beiträge für AHV und IV werden direkt vom Lohn abgezogen. Es handelt sich um obligatorische Versicherungen für alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.
Ebenfalls zur ersten Säule werden die Ergänzungsleistungen EL sowie der Erwerbsersatz EO gezählt.
Detaillierte Informationen zu AHV, IV, EL und EO finden Sie auf der Webseite ahv-iv.ch
Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge BVG. Ziel ist die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards. Obligatorisch versichert sind in der beruflichen Vorsorge Arbeitnehmende ab einem Jahreseinkommen von CHF 21'330.-. Die Leistungen werden im Alter sowie bei Invalidität an die versicherte Person und im Todesfall an die begünstigten Hinterbliebenen ausbezahlt.
Detaillierte Informationen zur BVG finden Sie beim Bundesamt für Solzialversicherungen BSV
Die 3. Säule ermöglicht auf freiwilliger Basis eine individuelle Altersvorsorge. Man unterscheidet zwischen:
- Säule 3a – gebundene Selbstvorsorge für selbständige und unselbständige Erwerbstätige:
Diese Beiträge sind bis zu einem gewissen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Da sie gebunden sind, kann nicht jederzeit frei darüber verfügt werden. - Säule 3b – freie / ungebundene Selbstvorsorge für alle:
Diese Beiträge können in beliebiger Höhe einbezahlt werden. Im Vergleich zur gebundenen Vorsorge geniesst die ungebundene Selbstvorsorge eine geringere steuerliche Berücksichtigung.
Weitere Informationen zur privaten Vorsorge und den damit verbundenen Steuervorteilen finden Sie auf der Webseite ch.ch