«Der Schutz der Mitarbeitenden hat in Tierarztbetrieben einen hohen Stellenwert.»
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Gefahren erkennen und verantwortungsvoll handeln
Die GST unterstützt ihre Mitglieder darin, die Anforderungen an die Arbeitssicherheit umzusetzen. Das Ziel ist die Vorbeugung von Unfällen und Berufskrankheiten.
Arbeitssicherheit
Aufgrund der besonderen Risiken (Umgang mit Chemikalien, biologische und physikalische Gefährdungen, Alleinarbeit u.a.m.) sind Tierarztbetriebe verpflichtet, Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmenden einzuhalten. Jede Tierarztpraxis kann ein individuelles Sicherheitskonzept entwickeln, das sich an den betriebsspezifischen Bedürfnissen orientiert. Da der Aufwand für eine individuelle Lösung für Tierarztpraxen sehr hoch ist, hat die GST hat mit ihrem Partner Arbeitssicherheit Schweiz AG eine Branchenlösung für die Ermittlung der Gefahren und die Planung der Massnahmen erarbeitet. Diese kann an die individuellen Verhältnisse eines Tierarztbetriebs angepasst werden.
Nebst dem Sicherheitskonzept muss in jeder Praxis ein/e Sicherheitsbeauftragte/r (SIBE) bestimmt werden. Die GST bietet entsprechende Kurse für Sicherheitsbeauftragte (SIBE) an, die neben den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen auf die Bedürfnisse des Veterinärbereichs eingehen.
Strahlenschutz
Ein wichtiges Thema in den Tierarztpraxen und -kliniken ist der Strahlenschutz. Detaillierte Informationen zum Strahlenschutzrecht sowie zur Fortbildungspflicht im Bereich Strahlenschutz sind beim Bundesamt für Gesundheit BAG zu finden.
Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit aus- und fortgebildet werden. Die GST bietet regelmässig entsprechende Aus- und Fortbildungskurse an.