«Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen sich entsprechend aus- und fortbilden.»
Aus- und Fortbildung Stahlenschutz
Strahlenschutz Sachverstand
Strahlenschutz ist ein wichtiges Thema in den Tierarztpraxen und -kliniken. Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit aus- und fortgebildet werden. Die GST bietet regelmässig entsprechende Kurse an.
Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tiermedizinische Praxisassistentinnen TPA erwerben die Grundkenntnisse im Strahlenschutz während der Ausbildung. Die revidierte Strahlenschutz Ausbildungsverordnung (gültig seit 1. Januar 2018) sieht zudem vor, dass alle Personen die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können alls fünf Jahre eine Fortbildung besuchen müssen. Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, solange der notwendige Nachweis der aus- bzw. Fortbildung erbracht wird.
Detaillierte Informationen zum Strahlenschutzrecht sind beim Bundesamt für Gesundheit BAG zu finden. In der Wegleitung erfahren Sie alles Wichtige rund um die Aus- und Fortbildungspflicht.
Grundkurs Strahlenschutz Sachverstand konventionelle Radiologie
Die Strahlenschutz Grundkenntnisse werden bereits im Studium vermittelt. Tierärztinnen und Tierärzte, welche eine Bewilligung zum Betreiben einer diagnostischen Röntgenanlage beantragen wollen, müssen gemäss Strahlenschutzgesetzgebung zusätzlich den Strahlenschutz Sachverstand absolvieren. Fakultativ kann dieser während dem Veterinärmedizinstudium erworben werden. Alternativ können Tierärztinnen und Tierärzte nach dem Studium den GST-Grundkurs Strahlenschutz Sachverstand konventionelle Radiologie besuchen. Voraussetzung zum Kursbesuch ist das eidgenössische Tierarztdiplom oder eine gleichwertige, anerkannte ausländische Ausbildung.
Der Kurs führt zum «GST Fertigkeitszeugnis Strahlenschutz Sachverstand konventionelle Radiologie» und ist vom Bundesamt für Gesundheit BAG anerkannt. Er gilt als Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, um diagnostische Anwendungen mit konventionellen veterinärmedizinischen Röntgenanlagen durchführen zu können. Der Kurs berechtigt ausserdem als Strahlenschutz-Sachverständige Person (z.B. Koordination der Aus- und Fortbildung sowie Instruktion des Personals im Strahlenschutz) für diese Anwendungen zu fungieren. Ausgenommen ist die Bedienung von erweiterten diagnostischen Anlagen wie z.B. computertomografische Anwendungen.
Eckdaten
Tierärztinnen und Tierärzte, welche die Ausbildung nicht bereits im Rahmen ihres Studiums absolviert haben und die Bewilligung für eine konventionelle Röntgenanlage beantragen möchten.
Neben Vermittlung der theoretischen Grundlagen wird Wert auf praktische Übungen mit Tieren sowie Bildanalyse (Kleintiere und NEU auch Grosstiere) gelegt.
Mit der Ausbildung wird sichergestellt, dass die Teilnehmenden
- über Gesundheitsgefahren der Strahlenexposition informiert sind;
- mit den Grundregeln des Strahlenschutzes vertraut sind;
- eine geeignete Arbeitstechnik beherrschen und die für die entsprechende Tätigkeit geltenden Strahlenschutzvorschriften anwenden können;
- die Risiken von Strahlenexpositionen kennen, die sich aus einem Fehlverhalten ergeben kennen;
- über vertieftes Wissen über die Strahlenschutzgesetzgebung und die spezifischen Strahlenschutzaufgaben verfügen (Strahlenschutz Sachverständiger).
Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung (Multiple Choice) das vom BAG anerkannte GST «Fertigkeitszeugnis Strahlenschutz Sachverstand konventionelle Radiologie».
Florian Willmitzer, Dr. med. vet. ECVDI, Strahlenschutzbeauftragter GST und Kursleiter
Der Lehrgang dauert 1 Tag (8 Lektionen à 45 Minuten).
Die Kursunterlagen werden den Teilnehmenden vor Kursbeginn elektronisch zugestellt. Es ist mit zirka 4 Stunden selbstständiger Vorbereitungszeit zu rechnen. Der Kurstag endet mit einer Prüfung (Multiple Choice) und anschliessender Besprechung der Prüfungsfragen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenbden das vom BAG anerkannte GST «Fertigkeitszeugnis Strahlenschutz Sachverstand konventionelle Radiologie».
«Wir benützen die Röntgenanlage täglich und vergessen häufig worauf es neben guten Bildern ankommt. Mir hat der Kurs nochmals vor Augen geführt, welche Verantwortung wir bei der Arbeit mit ionisierenden Strahlen haben.»
Flurin Tschuor, Dr. med. Vet.
Fortbildung Strahlenschutz
Alle Personen im Betrieb (Veterinärmediziner und TPA), die mit ionisierender Strahlung arbeiten, müssen sich alle fünf Jahre fortbilden.
Eckdaten
Tierärztinnen und Tierärzte die mit ionisierender Strahlung arbeiten. (Tierärztinnen und Tierärzte müssen alle fünf Jahre eine Fortbildung à vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorweisen.)
Spezielle Kurse für TPA werden unter www.vstpa.ch ausgeschrieben.
(ACHTUNG: TPA benötigen 8 Lektionen à 45 min alle 5 Jahre).
Im Rahmen des Kurses werden Grundlagen des Strahlenschutzes repetiert, gesetzliche Neuerungen, die digitale Röntgentechnik und Einstelltechniken vermittelt sowie Fallbesprechungen (NEU ab 2021 auch Grosstiere) behandelt.
Deutsch: Florian Willmitzer, Dr. med. vet. ECVDI
Französisch: Nicolas Anne-Archard, DVM MSc, EVBS, ECVDI
Halber Tag (4 Lektionen à 45 Minuten)
Nächster Kurs für Tierärztinnen und Tierärzte
Fortbildung Strahlenschutz
Ausschreibung folgt
Fragen und Informationen: fortbildung@ gstsvs.ch
Neu: GST-Kurse für TPA
Fortbildungskurse der GST durch GST-Strahlenschutzbeauftragten Florian Willmitzer für Schweizer TPA (Deutsch):
Ab Mitte April 2024 diverse on demand Webinare (11 Lektionen= UE; weitere folgen ) zur Verfügung via vetinare.de
Weitere Kurse für TPA finden Sie im TPA Veranstaltungskalender
Fragen und Informationen: fortbildung@ gstsvs.ch