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«Tierärztinnen und Tierärzte setzen ihr Wissen ein, um Tiere vor Schmerzen und Leid zu bewahren.»

Nutztierärztin mit Kühen

Berufsethik

Ethische Grundsätze

Die Mitglieder der GST halten sich an die ethischen Grundsätze des Berufsverbands. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Tierärztinnen und Tierärzte für das Wohlergehen der Tiere sorgen, dass sie den Wissenstand der Tierhaltenden fördern und ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft als Ganzes wahrnehmen.

Tierärztinnen und Tierärzte stehen aufgrund ihres Berufes in einer besonderen Verantwortung gegenüber den Tieren. In den ethischen Grundsätzen der GST sind folgende Punkte aufgeführt, an die sich die Mitglieder bei der Behandlung von Tieren halten:

Tierärztinnen und Tierärzte…

  • setzen ihr Wissen dafür ein, Tiere vor Schmerzen, Schäden und Leiden zu bewahren sowie ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu fördern.
  • führen Massnahmen am Tier nur bei Vorliegen einer medizinischen Indikation oder eines anderen vernünftigen Grundes durch.
  • lehnen alle Massnahmen ab, durch die Tiere Leistungen erbringen sollen, die ihre Anpassungsfähigkeit überfordern oder die negative Konsequenzen für ihr Wohlergehen haben;
  • stellen das Wohl des Tieres über den beruflichen Ehrgeiz und überweisen Patienten gegebenenfalls an spezialisierte Praxen oder Kliniken.

Tierärztinnen und Tierärzte sind gemäss Standesrecht verpflichtet, erkrankten und verunfallten Tieren im Notfall erste Hilfe zu leisten und sich am Notfalldienst zu beteiligen. Die Massnahmen zur Bewältigung eines Notfalls müssen dabei dem Tierwohl gerecht werden.

 

Weiterführende Links und Informationen

Katze mit Büchern (iStock.com)

Rechte und Pflichten

Tierärztinnen und Tierärzte haben von Gesetzes wegen bestimmte Rechte und Pflichten. Wird zwischen Tierärztinnen, Tierärzten und Tierhaltenden ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, so entstehen zwischen den Parteien auch vertragliche Pflichten.

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In der Schweiz arbeiten

Zur tiermedizinischen Berufsausübung in der Schweiz sind nur Personen befugt, welche über ein eidgenössisches Diplom in Veterinärmedizin oder über ein gleichwertiges, von der Schweiz anerkanntes Diplom verfügen. Je nach Tätigkeit sind weitere Bewilligungen nötig.

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