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Nationalratskommission sieht keinen Anlass für ein Verbot der Euthanasie von gesunden Tieren ohne triftigen Grund

Eine nationalrätliche Kommission hat die von der Fondation SOS Chats Noiraigue im März eingereichte Petition vorberaten. Die Kommission beantragt, den Forderungen keine Folge zu geben.

Im März 2023 hat die Stiftung SOS Chats Noiraigue eine Petition eingereicht: 31'070 Unterzeichnende forderten, das Schweizer Tierschutzgesetz sei so anzupassen, dass künftig gesunde Tiere nicht mehr ohne triftigen Grund getötet werden dürfen.

Am 9. November hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates die Petition vorberaten, wie sie nun mitgeteilt hat. Die Kommission befand, die Petition stehe im Gegensatz zur bisherigen Konzeption des Tierschutzgesetzes: Diese gewähre Tieren keinen generellen Anspruch auf Leben. Die von der Petition vorgeschlagene Strafbestimmung sei zudem zu unbestimmt und führe zu schwierigen Abgrenzungsfragen. Weiter wäre das geforderte Verbot problematisch, sollten auch Nutztiere davon erfasst sein, weil diese nicht nur aus medizinischen Gründen getötet werden, sondern auch aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen, schreibt die Kommission.

Ein Teil der Kommission hätte den Bundesrat um mehr Informationen über die Statistiken und die Praxis der Tierärztinnen und Tierärzte ersuchen wollen: Diese Minderheit in der Kommission erachte das Problem als wichtig und finde, die derzeitige Praxis könnte verbessert werden.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 7 Stimmen, der Petition keine Folge zu geben, da sie keinen Handlungsbedarf sieht.

Im September hatte Nationalrat Lorenzo Quadri (Lega/TI) eine ähnlich lautende Motion eingereicht: Er forderte, das Töten gesunder Haustiere zu verbieten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solches Verbot schwierig umzusetzen und zu kontrollieren wäre.