«Ukraine – Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte»
Ukraine
Wichtige Informationen rund um die Ukraine-Krise
Unter dem Krieg in der Ukraine leiden Mensch und Tier! Die wichtigsten Infos und Kontakte finden Sie in nachfolgenden Kapiteln.
Ukrainische Flüchtlinge mit Hunden oder Katzen
Die vorübergehenden Erleichterungen der Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine werden per 1. August 2023 aufgehoben. Ab diesem Datum gelten für Tiere aus der Ukraine wieder die üblichen Einfuhrbedingungen.
Laut Information des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erfolgt dieser Schritt gemäss Absprache mit den kantonalen Veterinärdiensten und im Einklang mit anderen europäischen Ländern. Die Einfuhrbedingungen, Prozesse und Kontaktstellen entsprechen damit ab 1. August wieder dem üblichen Vorgehen.
Weitere Informationen:Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Bei Fragen können sich Tierärztinnen und Tierärzte an das zuständige kantonale Veterinäramt wenden.
Die Ukraine ist ein Tollwut-Risikoland.
Verschiedene Tierarztpraxen und Kliniken bieten kostenlose oder vergünstigte Erstbehandlungen von Heimtieren aus der Ukraine an. Details zu den Konditionen sind jeweils direkt mit den entsprechenden Praxen und Kliniken zu klären.
Liste Tierarztpraxen und Kliniken
Lassen Sie Ihre Tierarztpraxis auf der Liste «Vergünstigte oder kostenlose Behandlungen für Tiere aus der Ukraine» eintragen. Tierarztpraxen / Kliniken, die auf dieser Liste erscheinen möchten, wenden sich bitte an:
Nataliia Politova, Dr. med. vet.info@ tierarzt-altepost.ch
Alle relevanten Informationen finden Sie bei der Schweizerischen Tollwutzentrale sowie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Wird ein Tier in der Tierarztpraxis vorgestellt, das die Einfuhrbedingungen für Tollwutrisikoländer nicht erfüllt, muss die Tierärztin oder der Tierarzt eine Meldung an die zuständige kantonale Veterinärbehörde machen, gemäss dem üblichen Prozess. Die kantonalen Veterinärbehörden werden durch das BLV bezüglich des Konzepts der vereinfachten Einfuhr für ukrainische Flüchtlinge mit Hunden und Katzen informiert und koordiniert.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt per E-Mail an folgende Adresse:
petsukraine@ blv.admin.ch
Zahlreiche Tiere aus der Ukraine müssen in Pflegeplätzen untergebracht werden. Dazu werden Personen gesucht, welche einen tierärztlichen Hintergrund oder einen Bezug zum Veterinärdienst haben. Wer temporär einen Hund oder eine Katze aufnehmen könnte, kann sich diesbezüglich beim zuständigen kantonalen Veterinäramt melden.
Die Ukraine ist ein Tollwut-Risikoland. Grundbedingung ist, dass sich keine nicht gegen Tollwut geimpften Hunde, Katzen oder Frettchen im Haushalt befinden und die Auflagen (kein Kontakt zu Tieren ausserhalb des Haushalts, Leinen- und Maulkorbpflicht) eingehalten werden können.
Tollwut-Antikörpertiterbestimmungen sind nicht vorgeschrieben. Im Einzelfall entscheiden die Besitzer/Tierarztpraxen auf freiwilliger Basis oder allenfalls die zuständige kantonale Veterinärbehörde.
Verschiedene Labore bieten momentan Tollwut-Antikörpertiterbestimmungen kostenlos für Geflüchtete aus der Ukraine an. Sollte eine solche Testung notwendig werden, wenden sich Tierärztinnen und Tierärzte für nähere Auskünfte bitte direkt bei den Laboren.
Arbeit und Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge
Flüchtlinge aus der Ukraine müssen sich innert 90 Tagen bei einem der Bundesasylzentren BAZ registrieren lassen. Die Registrierung kann auch online erfolgen. Sie erhalten durch die Registrierung den Schutzstatus S. Nach der Registrierung werden die Flüchtlinge einem Kanton zugewiesen, welcher für die Unterkunft sorgt bzw. diese mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH organisiert.
Der Schutzstatus S ist auf maximal ein Jahr begrenzt, kann aber verlängert werden. Personen mit Status S können ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren ohne Bewilligung. Es ist ihnen auch erlaubt, ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Weiter werden sie automatisch krankenversichert.
Zusätzliche Informationen zum Schutzstatus S finden Sie bei Staatssekretariat für Migration (SEM).
Privatpersonen ist es möglich, Flüchtlinge freiwillig bei sich aufzunehmen. In der Regel können diese Personen nach der Registrierung bei ihrer «Gastfamilie» verbleiben.
Möchten Sie Flüchtende aus der Ukraine bei sich aufnehmen? Alle relevanten Informationen finden Sie bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH.
Ukrainische Tierärztinnen und Tierärzte können grundsätzlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Um als Tierärztin/Tierärzt tätig zu werden müssen sie dazu die üblichen Vorgaben beachten:
- Die Ukraine gehört nicht zu den EU/EFTA-Staaten, es kommt somit nicht zu einer direkten Anerkennung ihres Diploms. Informationen Diplomanerkennung
- Sie müssen sich über die Medizinalberufekommission im Medizinalberuferegister registrieren lassen und können unter Aufsicht tätig sein. Zum Registrierungsformular
- Sie müssen über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen (Amtssprachen)
- Achtung: Es können weitere kantonale Vorgaben zu beachten sein (z.B. kantonale Assistenzbewilligung). Auch können kantonale Sonderregelungen in Anbetracht der besonderen Situation bestehen (z.B. Lockerungen betreffend Sprachkenntnisse). Für alle diesbezüglichen Anfragen sind die Kantone zuständig.
Anstellung von Tierärztinnen und Tierärzten mit Schutzstatus S, deren Diplom (noch) nicht anerkannt ist
Tierärztinnen und Tierärzte aus der Ukraine dürfen unter Aufsicht in der Schweiz arbeiten, sofern sie ihr Diplom in das Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen haben. Unter Umständen wird zusätzlich eine kantonale Bewilligung benötigt. Erkundigen Sie sich direkt bei der Medizinalberufekommisison (MEBEKO) und für Bewilligungsfragen beim Kanton.
Tiermedizinische Hilfsgüter
Vom 12. bis zum 28. April 2022 konnten Tierärztinnen und Tierärzte Tierarzneimittel für einen Sammeltransport in die Ukraine spenden. Der LKW, geladen mit Tierarzneimitteln und anderen Hilfsgütern, startete am 3. Mai in der Schweiz und erreichte die ukrainische Grenze am 5. Mai, wo die Ware übergeben wurde.
Der Transport wurde in Zusammenarbeit mit G. Leclerc Transport AG, SAFOSO, Dr. E. Graeub AG, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, scienceindustries, Sabrina Huber von Logistik-Services sowie der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte organisiert.
Herzlichen Dank für alle Spenden!
Weitere Portale und Aktionen
Die europäische Tierärzteorganisation FVE hat ein Webportal entwickelt, um die Hilfe europäischer Tierärztinnen und Tierärzte für ukrainische Tierärzte, ihre Familien und Tiere zu koordinieren.
Von VIER PFOTEN, der Stiftung für das Tier im Recht, der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz und der STVT (Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz) wurde die Tierschutzkoalition zur Soforthilfe für Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine ins Leben gerufen.
NetAP hilft vor Ort und engagiert sich, zusammen mit verschiedenen Tierarztpraxen in der Schweiz, für die Kastration von Katzen, die aus der Ukraine in die Schweiz kommen.