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Behörden ermöglichen Einfuhr des Impfstoffes gegen BTV-3

Ab sofort können Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte die hierzulande nicht zugelassenen Impfstoffe aus der EU gegen die Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) anwenden.

In der Schweiz stand bis jetzt kein Impfstoff gegen BTV-3 zur Verfügung, weil in der Schweiz kein solcher Impfstoff von Swissmedic zugelassen ist und für den Import eines nicht zugelassenen Tierarzneimittels keine rechtliche Grundlage besteht. Nun haben sich die zuständigen Behörden darauf geeinigt, dass unter Berufung auf den Art. 9 des Tierseuchengesetzes* die Anwendung eines solchen Impfstoffes dennoch bewilligt werden kann. Veterinärpharmazeutische Firmen, die Impfstoff organisieren können, werden sich an die Praxen wenden. Damit wäre eine Impfung der Tiere Anfang 2025 möglich. Die Beschaffung des Impfstoffes erfolgt durch die Firmen; Tierärztinnen und Tierärzte müssen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Import nicht melden und auch kein Importgesuch nach Art. 7 Tierarzneimittelverordnung stellen. Das BLV erstellt ein Merkblatt mit den Details zur Umsetzung, welches demnächst publiziert werden soll.

Ende August wurde in der Nordwestschweiz die erste Infektion eines Schafes mit BTV-3 nachgewiesen. Seither breitet sich das Virus Richtung Mittelland aus. Der im Jahr 2023 bereits in Holland und Belgien auftretende Serotyp 3 hat viele Tiere getötet. Die EU hat deshalb die Anwendung von drei in der EU nicht zugelassenen Impfstoffen bewilligt. Dies wird durch die neue Tierarzneimittel-Gesetzgebung der EU von 2019 ermöglicht.

Die Spezialistinnen und Spezialisten für Tiergesundheit des BLV erwarten für die Saison 2025 eine starke Welle von Infektionen mit BTV-3. Eine Impfung wird deshalb dringend empfohlen, bleibt aber freiwillig. Die Tierhaltenden müssen für die Kosten selbst aufkommen. Das BLV weist aber auch darauf hin, dass der Einsatz der nicht zugelassenen Impfstoffe ein höheres Risiko für Nebenwirkungen und Fälschungen mit sich bringt und empfiehlt, die Frage der Haftung mit den Tierhaltenden zu klären.

*«Bund und Kantone treffen alle Massnahmen, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Erfahrung angezeigt erscheinen, um das Auftreten und die Ausdehnung einer Tierseuche zu verhindern.»

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