Suche öffnen

Die GST unterstützt den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative

Die GST begrüsst, dass ein absolutes Verbot für Import und Handel von tierquälerisch produziertem Pelz eingeführt werden soll. Aus Sicht der Tierärzteschaft sollten bei der Definition der «tierquälerischen Produktionsmethoden» Schweizer Tierschutzstandards angewendet werden.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates nimmt viele Anliegen der Initiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» auf. Die GST hat zu dieser Initiative die Ja-Parole beschlossen. Sie würde jedoch den indirekten Gegenvorschlag und damit eine Regelung auf Gesetzesstufe gegenüber der Volksinitiative vorziehen.

Bei der Definition der «tierquälerischen Produktionsmethoden» spricht sich die GST aber deutlich dafür aus, dass die Schweizer Tierschutzstandards angewendet werden sollen, wie es in der Initiative gefordert wird. Der indirekte Gegenvorschlag lehnt sich an die Leitlinien der WOAH (World Organisation of Animal Health) an. Diese Leitlinien lassen je nach Auslegung aus schweizerischer Sicht auch tierquälerische Tötungsmethoden zu, zum Beispiel die Totschlagfallen.

Die GST spricht sich des Weiteren für eine Überprüfung des aktuellen Prozesses im Zusammenhang mit der Deklarationspflicht aus. Der Gegenvorschlag stellt bei der Umsetzung auf eine Nachweispflicht der Importeurin bzw. des Händlers ab, dass eingeführte beziehungsweise zum Verkauf angebotene Pelze und Pelzprodukte nicht tierquälerisch erzeugt wurden. Einzig auf die Eigenverantwortung der Branche und der Kundschaft abzustellen, ist aus Sicht der Tierärzteschaft ungenügend.