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Tierärztliche Tätigkeiten sollen Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten sein

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) legt in diesem Positionspapier fest, welche Tätigkeiten den Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten sein sollen.

Sie fordert die Anerkennung der Definition durch Behörden und andere Berufsgruppen. Die GST will Planbarkeit für die Tierärzteschaft schaffen, Laien und Gesellschaft schützen und unnötiges Tierleid verhindern.