Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt, gelten für Russland und Belarus neu die Bestimmungen für Tollwut-Risikoländer. Schweizer Hunde und Katzen müssen vor ihrer Reise in ein Tollwut-Risikoland nachweislich einen gültigen Tollwuttiter haben. Ohne entsprechenden Nachweis ist die Wiedereinreise unter Umständen erst nach mehreren Monaten Wartefrist wieder möglich.
Informationen des BLV: