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Russland und Belarus: Neu gelten Bestimmungen für Tollwut-Risikoländer

Für Russland und Belarus gelten ab 16. September 2024 die Bestimmungen für Tollwut-Risikoländer (Tollwut-Antikörper-Bestimmung und Wartefristen).

Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt, gelten für Russland und Belarus neu die Bestimmungen für Tollwut-Risikoländer. Schweizer Hunde und Katzen müssen vor ihrer Reise in ein Tollwut-Risikoland nachweislich einen gültigen Tollwuttiter haben. Ohne entsprechenden Nachweis ist die Wiedereinreise unter Umständen erst nach mehreren Monaten Wartefrist wieder möglich.

Informationen des BLV: