Die GST hat die Branchen-Risikobeurteilung für tierärztliche Betriebe zusammen mit Fachpersonen der Arbeitssicherheit erstellt. Das bereits 2021 publizierte Onlinetool wurde nun mit dem Kapitel «Amt und Lebensmittelkontrolle» ergänzt und nimmt sich damit aller gängigen Tätigkeitsbereiche in der Veterinärmedizin an.
Tierärztliche Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, weil sie aus Sicht des Mutterschutzes sogenannte «Betriebe mit besonderen Gefährdungen» darstellen. Im veterinärmedizinischen Alltag kommt es zu Expositionen gegenüber physikalischen Einflüssen, Chemikalien oder biologischen Gefährdungen sowie beschwerlichen Arbeiten. Für schwangere oder stillende Tierärztinnen und tiermedizinische Praxisassistentinnen (TPA) stellen diese Tätigkeiten Risiken für die Mutter oder das ungeborene Kind dar.
Die Risikobeurteilung hält fest, welche Gefahren für Mutter und Kind bestehen, welche Arbeiten auszuschliessen sind, oder mit welchen Massnahmen gegebenenfalls Risiken vermieden werden können. Die Branchen-Risikobeurteilung der GST ersetzt die individuelle Risikoanalyse und sichert damit eine einheitliche Anwendung in tierärztlichen Betrieben. Das konkrete Vorgehen sieht so aus, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Branchen-Risikobeurteilung gemeinsam mit der Arbeitnehmerin besprechen, ausfüllen und unterzeichnen. Die unterzeichnete Branchen-Risikobeurteilung wird dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin zugestellt. Die Beurteilung des individuellen Gesundheitszustandes der Mutter sowie der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen ist durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin vorzunehmen. Eine Briefvorlage für den Begleitbrief steht auf der Webseite der GST im Mitgliederbereich zur Verfügung.
Weitere Informationen für GST-Mitglieder: