Trotz vielfacher Bemühungen stehen zurzeit keine in der Schweiz zugelassenen Calcium-Infusionen mehr zur Verfügung. Wie gross die Lagerbestände bei den einzelnen Praxen sind, kann die GST nicht abschätzen. Veterinärpharma-Firmen mit den entsprechenden Bewilligungen können unter Umständen im Auftrag der Tierärztinnen und Tierärzte Medikamente aus dem Ausland importieren, soweit dort Ware zur Verfügung steht. Bis diese Importe organisiert sind, empfehlen die Schweizerische Vereinigung für Wiederkäuermedizin (SVW) und die GST folgende Massnahmen:
- Gegenseitige Aushilfe zwischen den Praxen: In Notsituationen tolerieren die Veterinärämter eine Aushilfe mit Tierarzneimitteln zwischen Praxen. Dabei muss der Warenfluss klar ersichtlich sein und es darf kein Gewinn erwirtschaftet werden.
- Herstellung von Calcium-Infusionslösungen nach Formula magistralis prüfen: öffentliche Apotheken mit einer Bewilligung zur Herstellung von F. magistralis-Präparaten können im Auftrag von Tierärztinnen und Tierärzten Arzneimittel für deren eigene Kundschaft und eine bestimmte Tiergruppe herstellen.
- Auswahl der zu behandelnden Tiere: nur klinisch kranke Tiere behandeln, keine prophylaktischen Infusionen durchführen. Effektive Massnahmen zur Festliegeprophylaxe unterstützen: Verfettung Ende Laktation verhindern, in der Galtzeit Kationen-Anionen-Verhältnis anpassen (Kalium minimieren, ggf. Saure Salze einsetzen), orale Verabreichung von Kalzium, insbesondere von Präparaten mit guter Kalziumverfügbarkeit und Vitamin-D3-Gabe.