In der Arbeitswelt kommt es immer wieder zu Kündigungen, vonseiten Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden. In der Folge konzentrieren sich die Parteien oft auf vertragliche Fragen wie beispielsweise Ferienbezug, Auszahlung von Überstunden oder möglicherweise Freistellung. Weniger im Fokus stehen sozialversicherungstechnische Fragen. Doch Unfallversicherung, Krankentaggeld und Pensionskasse kennen eigene Vorgaben beim Austritt aus einem Unternehmen. Darüber hinaus trifft auch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber eine besondere Informationspflicht, welche bei Nichtbeachten teuer werden kann.
Am 21. Februar rief die GST zusammen mit vier weiteren Berufsverbänden aus der Medizinalbranche zu einem Weckruf auf den Bundesplatz. Zahlreiche Tierärztinnen und Tierärzte unterstützen die Aktion. Im Interview sprechen GST-Präsident Roberto Mossi und GST-Geschäftsführer Daniel Gerber über die Aktion und die kommenden Schritte.
An den 12. Schweizerischen Tierärztetagen präsentiert die GST ein vielfältiges Programm. Unterstützt wird sie durch Vorträge aus den Fachsektionen für Tierschutz, Tierpathologie und Veterinärmedizingeschichte.