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SAT Dezember 2024 ist erschienen

Wer seine Praxis verkauft, gibt oft auch die Tierarzneimittel an die neue Inhaberin oder den neuen Inhaber weiter. Ein neues Merkblatt zeigt nun auf, unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

Beim Praxisverkauf muss viel bedacht werden. Und dabei stellt sich auch die Frage: Unter welchen Umständen dürfen die Tierarzneimittel (TAM) an die neue Inhaberin oder den neuen Inhaber weiterverkauft werden? Denn für den Handel mit Tierarzneimitteln braucht es in der Schweiz eine Grosshandelsbewilligung. Die Detailhandelsbewilligung (DHB) einer Tierarztpraxis berechtigt nur zum Verkauf an die eigene Kundschaft, nicht jedoch zum Verkauf an andere Praxen. Dies gilt theoretisch auch beim Verkauf der Tierarztpraxis und des Inventars zusammen mit den TAM. Die GST hat nun in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt Zürich in einem Merkblatt Bedingungen zusammengestellt, unter denen die Veterinärämter eine Weitergabe der TAM tolerieren können.

Olivier Glardon wurde am 22. November 2018 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung zum neuen Präsidenten der GST gewählt. Am 1. Januar 2019 trat er sein Amt an. Nun tritt er auf Ende 2024 zurück. Eine Würdigung im SAT.

Am 11. SVK-ASMPA Meeting in Spiez teilten renommierte Fachleute ihre Erkenntnisse zur Diagnosestellung und Therapie von Herzkrankheiten bei Hunden und Katzen. Ein Event voller Fachwissen, Networking und besonderer Erlebnisse.

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