Die Vorlage betrifft insbesondere folgende Punkte
- Einführung einer Deklarationspflicht für:
- Stopfleber;
- Betäubungslos gewonnene Froschschenkel;
- weitere mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produzierte tierische Erzeugnisse.
- Erlass eines Einfuhrverbots für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte
Die GST begrüsst das Einfuhrverbot für Pelze und Pelzprodukte, die mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden. Ferner begrüsst die GST die Kennzeichnungspflicht für Stopfleber und für weitere tierische Erzeugnissen, die mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produziert werden. Darüber hinaus setzt sich die GST für ein Importverbot sämtlicher Lebensmittel ein, die durch tierquälerische Methoden erzeugt wurden, sofern die fraglichen Tiere in den Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes fallen. Daher fordert die GST auch für betäubungslos gewonnene Froschschenkel nicht nur eine Deklarationspflicht, sondern ein Importverbot.
GST-Stellungnahme: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich