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Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich: GST nimmt Stellung

Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 10. April 2024 ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten durchgeführt. Die GST hat ihre Stellungnahme nun eingereicht.

Die Vorlage betrifft insbesondere folgende Punkte

  • Einführung einer Deklarationspflicht für:
    • Stopfleber;
    • Betäubungslos gewonnene Froschschenkel;
    • weitere mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produzierte tierische Erzeugnisse.
  • Erlass eines Einfuhrverbots für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte

Die GST begrüsst das Einfuhrverbot für Pelze und Pelzprodukte, die mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden. Ferner begrüsst die GST die Kennzeichnungspflicht für Stopfleber und für weitere tierische Erzeugnissen, die mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produziert werden. Darüber hinaus setzt sich die GST für ein Importverbot sämtlicher Lebensmittel ein, die durch tierquälerische Methoden erzeugt wurden, sofern die fraglichen Tiere in den Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes fallen. Daher fordert die GST auch für betäubungslos gewonnene Froschschenkel nicht nur eine Deklarationspflicht, sondern ein Importverbot.

GST-Stellungnahme: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich