Die GST begrüsst grundsätzlich die angestrebten Revisionen des Epidemiengesetzes. Auffällig ist hingegen die deutliche Ungleichverteilung der Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Lasten zwischen Humanmedizinern und Tierärztinnen im Bereich Resistenzbekämpfung. Dies tritt in dieser Teilrevision erneut deutlich zum Vorschein: für die Humanmedizin wird mit Hinweis auf den grossen Mehraufwand für Ärztinnen und Ärzte auf eine Verpflichtung zur flächendeckenden und umfassenden Meldung jeder Antibiotikaverschreibung im ambulanten Bereich verzichtet. Für den Veterinärbereich besteht diese mit dem Informationssystem Antibiotika (IS ABV) bereits seit mehreren Jahren.
Die GST weist darauf hin, dass das Anliegen der Resistenzbekämpfung in der Humanmedizin nicht in das Epidemiengesetz gehört, erwartet aber deutlichere Bemühungen im Humanbereich oder zumindest keinen weiteren einseitigen Ausbau der Bekämpfungsmassnahmen und der Anwendungsverbote zulasten der Tierärzteschaft, sowie keine weitere Ausdehnung der Dateneingabe in IS ABV.
Mit den übrigen epidemiengesetzlichen Neuerungen in den Bereichen Vorbereitung, Erkennung und Überwachung übertragbarer Krankheiten, Impfförderung, Versorgung mit medizinischen Gütern sowie im Bereich Finanzhilfen für Unternehmen ist die GST hingegen einverstanden.