Die revidierte Tierarzneimittelverordnung sieht für praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte diverse Erleichterungen vor. So können sie künftig einfacher Arzneimittel aus dem Ausland importieren. In Notsituationen ist es zum Beispiel wieder möglich, unter gewissen Bedingungen Tierarzneimittel für Nutztiere aus nicht EWR-Staaten wie den USA oder Australien einzuführen. Zudem wurde die Umwidmungskaskade ergänzt.
Mit der Anpassung der Tierarzneimittelverordnung wurden auch die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Massnahmen gegen einen übermässigen Antibiotikaverbrauch zu treffen. Dafür werden die Daten des Informationssystems Antibiotika (IS ABV) beigezogen, in dem seit 2019 alle Antibiotikaverschreibungen bei Tieren erfasst werden.
Informationen für GST-Mitglieder zur Revision der Tierarzneimittelverordnung: