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Tierärztinnen und Tierärzte sollen Wildtiere endlich ohne Bewilligung behandeln können

Die aktuelle Revision der Jagdverordnung sieht vor, dass Tierärztinnen und Tierärzte künftig ohne Bewilligung erste Hilfe für ein verletztes Wildtier leisten dürfen. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) ist erfreut, weil damit eine langjährige Forderung der Tierärzteschaft umgesetzt wird.

Wird ein verletzter Vogel oder Igel aus dem Garten in die Tierarztpraxis gebracht, dürfen Tierärztinnen und Tierärzte diesen bisher nur mit einer Bewilligung behandeln. Mit der aktuellen Revision der Jagdverordnung soll sich das ändern. Sie sieht einen Passus vor, der Tierärztinnen und Tierärzten erlaubt, pflegebedürftige Wildtiere einer ersten Behandlung zu unterziehen, ohne dafür eine Bewilligung einholen zu müssen. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) begrüsst dies in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf. Die Tierärzteschaft setzt sich bereits seit mehreren Jahren für dieses Anliegen ein. Die Gesetzesänderung dient dem Tierwohl, denn im Notfall braucht ein verletztes Wildtier sofort Hilfe.

Auch die Kostenübernahme sollte geregelt werden
Nicht zufriedenstellend ist aus Sicht der Tierärzteschaft jedoch, dass nach wie vor nicht geregelt ist, wer die Kosten für die Behandlungen von verletzten Wildtieren übernimmt. Diese gehen fast ausschliesslich zu Lasten der Tierärztinnen und Tierärzte, da in den meisten Kantonen keine gesetzliche Grundlage für eine Kostenverrechnung besteht. Es wäre begrüssenswert, wenn die Kantone als «Eigentümer» der betroffenen Tiere die Behandlungskosten übernehmen würden. Die Behandlung von verletzten Wildtieren ist eine Leistung an die Öffentlichkeit, deren Kosten nicht auf die Tierärzteschaft als Leistungserbringerin abgewälzt werden dürfen.

Lesen Sie die Stellungnahme der GST zur Änderung der Jagdverordnung.

Weitere Auskünfte:
Medienstelle GST, Tel. 031 307 35 37, media@STOP-SPAM.gstsvs.ch