Laut Information des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erfolgt dieser Schritt gemäss Absprache mit den kantonalen Veterinärdiensten und im Einklang mit anderen europäischen Ländern. Die Einfuhrbedingungen, Prozesse und Kontaktstellen entsprechen damit ab 1. August wieder dem üblichen Vorgehen.
Weitere Informationen:Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)