Im Vordergrund der Revision stand die Einführung eines Einfuhrverbots von Hundewelpen unter 15 Wochen. Ebenfalls Gegenstand der Vorlage waren die Beschränkung der Tierzucht zu Versuchszwecken, die Einführung verschiedener Verbote (z. B. Touchieren der Schnäbel beim Hausgeflügel oder das Kürzen des Schwanzes bei Lämmern), die neue Regelung zur Homogenisierung von Embryonen beim Hausgeflügel und diverse Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildung im Tierschutzbereich. Die Stellungnahme der GST umfasst insbesondere die folgenden Punkte:
- Die GST befürwortet grundsätzlich das Importverbot für Hundewelpen unter 15 Wochen, weist aber darauf hin, dass dadurch möglicherweise der Einfluss der künftigen Halterinnen und Halter auf die wichtige Prägungsphase der Jungtiere verloren geht. Der Fokus sollte aus Sicht der GST auf Mischlinge und Importhunde aus Vermehrerbetrieben gesetzt werden. Beim Vollzug des Importverbots soll daher ein gesundes Augenmass angewendet werden. Der illegale Welpenhandel sollte vor allem durch eine bessere Verifizierung der Zucht und durch häufigere und strengere Grenzkontrollen bekämpft werden.
- Die GST fordert, dass das Kürzen des Schwanzes bei Lämmern mit adäquater Schmerzausschaltung und bei entsprechender medizinischer Indikation weiterhin möglich bleibt. Während der Übergangszeit zum Verbot sollen geeignete Massnahmen getroffen werden, um das Tierwohl zu gewährleisten.
- Die GST befürchtet, dass das Verbot des Kürzens der nach innen gerichteten Zehenglieder bei Eintagsküken, die als Zuchthähne gehalten werden, zu einer Beeinträchtigung des Tierwohls der Hennen führen wird. Solange es keine besseren Lösungen gibt, die Zuchthennen vor Verletzungen durch Zuchthähne beim Deckakt zu schützten, muss das Kürzen der Zehenglieder weiterhin möglich sein. Die GST befürwortet die Entwicklung zu nicht zehenkupierten Hähnen, fordert aber, dass dies in einer 10-jährigen Übergangsphase geschieht. Ein sofortiges, totales Verbot würde das Tierwohl kurzfristig vermindern.
- Die GST ist gegen die Amputation von Zehen zur Markierung von Mäusen (auch wenn in Kombination mit einer Genotypisierung), da es genügend tierschutzkonforme Möglichkeiten zur Kennzeichnung gibt.