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Die GST nimmt Stellung zur Revision der Jagdverordnung

Der Bundesrat hat am 27. März 2024 eine Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV) eröffnet. Die GST hat ihre Stellungnahme kürzlich eingereicht.

Der Fokus der Vernehmlassungsvorlage lag insbesondere auf die proaktive Bestandesregulierung von Steinbockkolonien und Wolfsrudeln, auf die reaktive Bestandesregulierung von schadensstiftenden Wolfsrudeln während den Sommermonaten, sowie auf den Abschuss einzelner Wölfe.

Die GST stellt die Zweckmässigkeit der Wolfsregulierung nicht grundsätzlich in Frage, hält aber fest, dass der Fokus auf gezielte Massnahmen und Regulierungen gelegt werden muss. Die zuständigen Behörden sollen nach Möglichkeit vermeiden, dass Wolfsrudel «zerschossen» werden und dadurch noch mehr Probleme mit Einzeltieren entstehen.

Von grösserer Relevanz für die Tierärzteschaft ist jedoch, dass die Erstbehandlung von pflegebedürftigen, geschützten Wildtieren durch Tierärztinnen und Tierärzte neu bewilligungsfrei erfolgen kann. In diesem Zusammenhang weist die GST allerdings darauf hin, dass Behandlungen von Wildtieren in der Regel kostenlos beziehungweise auf Kosten der Tierärztinnen und Tierärzte erfolgen. Die GST besteht daher darauf, dass die Kantone die Kosten für die Behandlung von Wildtieren übernehmen oder sich zumindest daran beteiligen.

Weitere Ausführungen können direkt der GST-Stellungnahme entnommen werden

Die Geschäftsstelle bedankt sich bei den Mitgliedern und Sektionsvorständen, die im Rahmen dieser Vernehmlassung mitgewirkt haben.