Die aktuelle Revision des Heilmittelgesetzes will vordergründig dem zunehmenden Regulierungsbedarf für innovative Therapien und neuartige Produkte in der Humanmedizin nachkommen und bestimmte digitale Entwicklungen gesetzlich aufnehmen (z. B. elektronische Verschreibung mittels E-Rezept). Auch wenn die Vorlage auf den ersten Blick vor allem die Humanmedizin betrifft, hat sie für die Tierärzteschaft wichtige Auswirkungen.
Die im Heilmittelgesetz verankerten (und in der Tierarzneimittelverordnung TAMV konkretisierten) Massnahmen zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen sollen auf weitere antimikrobielle sowie antiparasitäre Wirkstoffe erweitert werden, bzw. es soll zumindest eine gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen werden. Zudem soll auch für die Ausweitung der Dateneingabe in IS ABV auf antiparasitäre Wirkstoffe und generell weitere Arzneimittel in der Tiermedizin eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Dateneingabe und -auswertung in IS ABV noch unbefriedigend
Bevor die Eingabe und die Auswertung der bereits heute erfassten Daten in IS ABV nicht qualitativ einwandfrei sind und es solide Erfahrungen zum Umgang mit dem Benchmark und den vorgesehenen Sanktionen gibt, sind weitere Verschärfungen jedoch sinnlos und unangebracht. Die GST spricht sich daher in ihrer Stellungnahme vehement gegen die beabsichtigten Erweiterungen der Massnahmen zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen aus.
Auch andere Organisationen erachten Revision als unnötig
Mit ihrer Position steht die GST nicht alleine da: Auch der European Scientific Counsel Companion Animal Parasites ESCCAP («ESCCAP lehnt weitere rechtliche Verschärfungen, neue Einschränkungen und noch mehr Kontrolle zum heutigen Zeitpunkt […] ab»), der Schweizer Bauernverband SBV («neue Ein- und Beschränkungen des Einsatzes von antimikrobiellen Wirkstoffen in der Veterinärmedizin […] werden abgelehnt und bekämpft») sowie scienceindustries («das Eintragen in das IS ABV stellt einen erheblichen administrativen Aufwand dar […]. Eine Ausweitung auf weitere antimikrobielle Wirkstoffe und Antiparasitika ist deshalb strikt abzulehnen») lehnen die angestrebten, die Tierärzteschaft betreffenden Revisionen ab.