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Igel in der Not – Tierärztinnen und Tierärzte im Dilemma

Tierärztinnen und Tierärzte dürfen Wildtiere in einem Notfall nur behandeln, wenn sie vorgängig eine Bewilligung einholen. Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) will Abhilfe schaffen: Sie fordert vom Bundesrat in einer Motion, das Jagdgesetz entsprechend zu ändern. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) unterstützt diese Motion.

Herbstzeit ist Igelzeit: Sehr oft bringen derzeit Privatpersonen geschwächte oder verletzte Igel aus dem Garten oder vom Strassenrand in eine Tierarztpraxis. Auch wenn der Igel sofort medizinische Hilfe braucht: Tierärztinnen und Tierärzte dürfen Wildtiere nur behandeln, wenn sie vorher eine Bewilligung eingeholt haben. Ausserhalb der Bürozeiten gestaltet sich dies oft schwierig. In einer vor Kurzem eingereichten Motion «Behandlung verletzter Wildtiere - Gesetzeslücke schliessen!» fordert Nationalrätin Meret Schneider, dass Tierärztinnen und Tierärzte Wildtiere sofort behandeln dürfen, ohne vorher eine Bewilligung einholen zu müssen.

Das Jagdgesetz soll dazu mit einem entsprechenden Passus ergänzt werden. Für dieses Anliegen setzt sich die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) bereits seit Jahren ein. Mit der Änderung der Jagdverordnung im Jahr 2020 sollte die Rechtslage in dieser Sache endlich geklärt werden. Weil das Jagdgesetz abgelehnt wurde, war die vorgesehene Revision der Jagdverordnung jedoch vom Tisch.

Die GST hofft, dass mit der vorliegenden Motion endlich eine Gesetzesanpassung möglich wird, zum Wohl der Wildtiere in der Schweiz!


Weitere Auskünfte:
Medienstelle GST, Tel. 031 307 35 37, media@STOP-SPAM.gstsvs.ch