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Tierärztinnen und Tierärzte sollen Wildtiere in der Not sofort behandeln dürfen

Die Erstversorgung von verletzten Wildtieren durch Tierärztinnen und Tierärzte soll auch ohne behördliche Bewilligung möglich sein. Dies fordert die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) in ihrer Stellungnahme zur Revision der Jagdverordnung.

Wohin mit dem kranken Igel oder dem verletzten Vogel im Garten? Privatpersonen, welche ein geschwächtes oder verletztes Wildtier finden, bringen dieses häufig in eine Tierarztpraxis. Nach heutigem Gesetz müssen Tierärztinnen und Tierärzte zuerst eine Bewilligung einholen, bevor sie das Tier behandeln dürfen. Im Notfall braucht ein verletztes Wildtier jedoch sofort Hilfe. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) setzt sich dafür ein, dass Tierärztinnen und Tierärzte Wildtiere umgehend behandeln können, ohne zuerst eine Bewilligung einholen zu müssen.

Mit der Änderung der Jagdverordnung sollte die Rechtslage in dieser Sache vergangenes Jahr endlich geklärt werden. Weil das Jagdgesetz abgelehnt wurde, war die vorgesehene Revision der Jagdverordnung jedoch vom Tisch. Nun hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die dringlichsten Massnahmen zum Jagdgesetz auf dem Verordnungsweg zu regeln. Die GST fordert, dass ein Passus zur Erstversorgung von verletzten Wildtieren darin aufgenommen werden muss. Die jetzige Situation ohne schweizweit einheitliche gesetzliche Grundlage ist aus Sicht des Tierschutzes nicht mehr haltbar und bedarf einer dringenden Anpassung.

Anforderungen für Wildtierpflegestationen
Die GST-Fachsektion für Wild-, Zoo- und Heimtiermedizin (SVWZH) hat Anforderungen für Wildtierpflegestationen sowie die kurzfristige Unterbringung und medizinische Versorgung von Wildtieren definiert. Mehr Informationen dazu sind im Positionspapier der Schweizerischen Vereinigung für Wild-, Zoo- und Heimtiermedizin (SVWZH) zur Pflege von Wildtieren zu finden.

Weitere Auskünfte:

Medienstelle GST, Tel. 031 307 35 37, media(at)gstsvs.ch