Findeltiere werden oft in der Tierarztpraxis abgegeben. Dies stellt Tierärztinnen und Tierärzte vorzahlreiche Herausforderungen: Findeltiere müssen grundversorgt, an Pflegestationen oder andere Institutionen überwiesen, oder, im Extremfall, euthanasiert werden. Dabei können Aspekte des Tierschutzes und Tierwohls mit solchen der Wirtschaftlichkeit kollidieren. Die GST vertritt die Haltung, dass Tierärztinnen und Tierärzte Findeltiere in jedem Fall entgegennehmen sollten, um den allgemeinen Gesundheitszustand einzuschätzen. Wirtschaftliche Überlegungen sind erst im Rahmen weiterer diagnostischer und therapeutischer Massnahmen zu berücksichtigen.