Mit dem vorliegenden Verordnungspaket 2024 sollen die Bestimmungen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) umgesetzt werden, die am 16. Juni 2023 vom Parlament verabschiedet wurden. Zudem werden zusätzliche Verordnungsänderungen vorgeschlagen, die nicht im Zusammenhang mit der AP22+ stehen.
Die GST bedauert in ihrer Stellungnahme, dass die in der ursprünglichen AP22+ vorgesehenen Tiergesundheitsbeiträge weder im Ständerat noch im Nationalrat eine Mehrheit fanden. Das Parlament hat sich damit gegen den Ausbau eines präventiven Gesundheitsmanagements und gegen die Förderung besonders tierfreundlicher Produktionsformen entschieden. Die bestehenden Programme BTS und RAUS wurden somit nicht mit einem koordinierten Tiergesundheitsprogramm erweitert. Auch im vorliegenden Verordnungspaket sind keine konkreten Fördermassnahmen im Bereich Tierwohl und Tiergesundheit vorgesehen. Damit gibt es heute immer noch keine agrarpolitischen ganzheitlichen Massnahmen, die die umfassende Gesundheit der Nutztiere fördern. Dieser Zustand ist aus Sicht der GST bedauernswert.
Die GST weist ferner darauf hin, dass die Prävention von Krankheiten, die tiergerechte Haltung und die Tiergesundheit wichtige Faktoren für eine ressourcenfreundliche und nachhaltige Produktion von tierischen Erzeugnissen sind. Einen wichtigen Beitrag an die Tiergesundheit in der Nutztierhaltung können die Kompetenz- und Innovationsnetzwerke leisten, allerdings nur unter der Bedingung, dass genügend Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen.